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Insbesondere verweisen wir auch auf den Beschluss vom 25.08.2000 - Az. 19 U 2/00 - des OLG Köln, der uns zur Vermeidung von Störungen ein "virtuelles Hausrecht" einräumt, von dem wir gegebenenfalls Gebrauch machen.
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- Personengruppe:
Kunden
Daten/Datenkategorie: Ansprechpartner, Adress-,
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- Personengruppe:
Mitarbeiter
Daten/Datenkategorie: Planungs-, Vertragsstamm-
und Abrechnungsdaten.
- Personengruppe: Geschäftspartner,
Lieferanten, Vertragspartner
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Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner, öffentliche Stellen,
Vertragspartner und Lieferanten soweit es die gesetzlichen
Bestimmungen fordern bzw. zulassen.
7.
Regelfristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat
vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach
Ablauf dieser Fristen, z. B. 10 Jahre nach § 257 HGB und § 147 AO,
werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht
mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon
nicht betroffen sind, werden sie gelöscht, sobald ihre Kenntnis für
die Erfüllung des Zweckes der Speicherung nicht mehr erforderlich
ist.
8. Geplante Übermittlung an Drittstaaten
Eine Übermittlung in Drittstaaten findet nicht statt und ist z. Zt.
auch nicht geplant.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.